SPD Tamm

SPD Ortsverein Tamm für Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft

Veröffentlicht am 14.02.2020 in Allgemein

Antrag Demokratische Zivilgesellschaft stärken – Gemeinnützigkeitsrecht reformieren!
Der SPD Ortsverein Tamm fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Demokratie braucht breite Räume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien. Aber seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs, das Attac die Gemeinnützigkeit entzogen hat, ist dieses Engagement immer häufiger mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht.

Wir fordern:
Gemeinnützige Organisationen, die selbstlos und im Einklang mit den Werten des Grundgesetzes im Dienste der Allgemeinheit tätig sind, müssen sich zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke unbeschränkt an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen dürfen. Gemeinnützige Organisationen müssen für ihre ideellen Zwecke Partei ergreifen können. Sie müssen überparteilich, aber nicht unparteiisch sein.
Gemeinnützige Organisationen müssen sich auch gelegentlich zu anderen als ihren Zwecken öffentlich äußern dürfen, ohne dass dies für die Gemeinnützigkeit schädlich ist, zum Beispiel wenn der Sportverein sich gegen Rassismus stark macht.
Als Sofortmaßnahme muss die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, Demokratie, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter erweitert werden.
Politische Bildung gemeinnütziger Organisationen muss weiterhin Haltung beziehen dürfen, statt in „geistiger Offenheit“ durchgeführt werden zu müssen. Politische Bildung muss auch zum Handeln aufrufen dürfen.
Wir lehnen die Schaffung einer neuen steuerbefreiten Vereinsform ab, die politisch aktiv sein darf, aber nicht gemeinnützig wäre. Gemeinnützige Organisationen dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder politisch oder gemeinnützig zu sein.
Die SPD Tamm verurteilt auf in aller Schärfe den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten sowie des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg.


Begründung:
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie attac, Campact, die VVN oder das DemoZ sind unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung. Sie tragen Informationen bei, die von gängigen Medien eher vernachlässigt werden und aktivieren die Bevölkerung, sich für ihre Interessen einzusetzen.
Dass sie manchmal für die Regierenden auch unbequem sind, kann kein Grund sein, sie von der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Die Zivilgesellschaft ist den Parteien und dem Staat in der Formulierung neuer Positionen oft weit voraus; siehe Atomkraft und Verkehrswesen. Es ist unerlässlich, dass neue Ideen, die zunächst Minderheitsmeinungen sind, veröffentlicht und strittig diskutiert werden können.
Dazu gehört auch, dass Spenden für diese zivilgesellschaftlichen Organisationen absetzbar sind. Die Behinderung von NGOs ist nicht nur in anderen Ländern kritikwürdig, sondern auch im eigenen Land. Der Entzug der Gemeinnützigkeit bedeutet ja nicht nur, dass Spender*innen ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen können. Es geht zum Beispiel auch um bessere Bedingungen bei Banken und um die Möglichkeit, sich für staatliche Förderprogramme oder Fördermittel für eigene Projekte zu bewerben. Der Entzug der Gemeinnützigkeit bedeutet daher eine Untergrabung der Existenzbedingungen der jeweiligen Organisationen, in denen viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, die an anderer Stelle dann wieder als unverzichtbar für die Gesellschaft bezeichnet wird.
Die Bestrebungen der „Allianz Rechtssicherheit für politische Bildung“ (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/), der ca, 100 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, werden ausdrücklich unterstützt.

Herzlich Willkommen bei der SPD Tamm

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